Grußwort von Sigrun Quente
Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e.V.
Das Land Sachsen-Anhalt wurde 1947 gebildet und 1952 durch die Gebietsreform in der DDR wieder aufgelöst und es entstanden die Bezirke Magdeburg und Halle. Mit der deutschen Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 entstand Sachsen-Anhalt als eines der fünf neuen Bundesländer.
Mit den politischen Veränderungen in der DDR im Herbst 1989 haben Standesbeamte aus den Bezirken Magdeburg und Halle Kontakt zu Standesbeamten im westlichen Teil des Harzes bzw. zum Verband der Niedersächsischen Standesbeamten aufgenommen.
Bereits vor der Wiedervereinigung und Neugründung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt haben die Standesbeamten der Bezirke Magdeburg und Halle am 29. März 1990 in Wernigerode die Gründung des Landesfachverbandes der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e. V. beschlossen und dies noch in das Vereinsregister der DDR eintragen lassen.
Im Oktober 1990 wurde der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e. V. Mitglied des seit 1920 existierenden (Wiedergründung 1949) Bundesfachverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.
Mitglieder unseres Verbandes sind alle Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden, alle Landkreise sowie Einzelmitglieder.
Bereits in der 1990 beschlossenen Satzung haben die Gründungsmitglieder festgelegt, dass es Aufgabe des Landesfachverbandes ist, die Aus- und Fortbildung der Standesbeamten des Landes Sachsen-Anhalt zu übernehmen. Zur Durchführung dieser wichtigen Fortbildung bringen sich qualifizierte Standesbeamtinnen und Standesbeamten als Dozenten ein.
Bei der Aus- und Weiterbildung legt der Vorstand die Schwerpunkte auf die Änderung von Rechtsvorschriften, auf die Fragen aus der täglichen Arbeit der Standesbeamten sowie auf die von den Aufsichtsbehörden gegebenen Hinweise.
Durch die regelmäßig durchgeführte Aus- und Fortbildung sowie den weiter gegebenen fachlichen Informationen haben wir erreicht, dass allen Mitarbeitern in unseren Standesämtern ein hohes Fachwissen vermittelt werden kann.
Im Mittelpunkt der Aus- und Fortbildung, die in Form von Tagesschulungen im Frühjahr und Herbst sowie auch in zweitägigen Schulungen erfolgt, steht das Ehe- und Kindschaftsrecht, Namensrecht und Staatsangehörigkeitsrecht sowie das internationale Privatrecht.
Bei der inhaltlichen Vorbereitung der Schulungen kann unser Verband sich auf die effektive und konstruktive Arbeit des Fachausschusses und der Dozenten verlassen.
Weiterhin können wir auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport unseres Landes aufbauen. Durch die oberste Aufsichtsbehörde wurde in den Ausführungsbestimmungen zum Personenstandsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die notwendige Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben.