Das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und
tritt am 01.11.2022 in Kraft. Alle Rechtsänderungen die die elektronischen Personenstandsbescheinigungen sowie den automatischen Datenabruf betreffen, treten erst am 01.11.2024 in Kraft. Die Veröffentlichung kann hier nachgelesen werden.