Das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht undtritt am 01.11.2022 in Kraft. Alle Rechtsänderungen die die elektronischen Personenstandsbescheinigungen sowie den automatischen Datenabruf betreffen, treten erst am 01.11.2024 in Kraft. Die […]
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Den Erlass des Ministerium für Inneres und Sport bezüglich der Sicherstellung der standesamtlichen Tätigkeit finden Sie hier.